• Lernentwicklungsgespräche LEG

      • Seit dem Schuljahr 2014/2015 besteht die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1, 2 und 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch (LEG) zu ersetzen. Seit dem Schuljahr 2020/2021 kann auch das Jahres-zeugnis der Jahrgangsstufen 1 bzw. 3 durch ein LEG ersetzt werden.


        Die Klassenlehrkraft, die ihre Klasse grundsätzlich über einen Turnus von zwei Schuljahren unterrichtlich begleitet, kann so noch besser an die Zielvereinbarungen aus dem LEG zum Halbjahr anknüpfen und diese in der gemeinsamen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern weiterentwickeln.

        Wie kann man sich ein Lernentwicklungsgespräch vorstellen?
        Die Kompetenzen, der Lernzuwachs und der Lernbedarf der Schülerin/des Schülers werden in einem ca. 20-minütigen Gespräch zwischen der Klassenlehrkraft und dem Kind selbst besprochen. Dies geschieht in Anwesenheit der Eltern, die sich bei dem Gespräch im Hintergrund halten und dieses nicht kommentieren.

        Im einem extra für diesen Zweck erstellten Selbsteinschätzungs- sowie einem Dokumentationsbogen, deren Gestaltung und Inhalt die einzelne Schule verantwortet, werden die Lernerfolge und Lernbedarfe der Schülerin/des Schülers festgehalten.

        Der Dokumentationsbogen wird im Anschluss an das Gespräch der Schülerin/dem Schüler und den Eltern ausgehändigt.